4 besten Baufinanzierungsrechner 2024 im Vergleich
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Wir stellen uns vor
Das Institut für Wirtschafts- und Finanzmarktforschung ist ein außeruniversitäres Forschungsinstitut und stellt Investoren und anderen Marktteilnehmern wissenschaftlich fundierte Analysen und Ratings über das Risiko von Anlagen und Finanzprodukten zur Verfügung.
Wir glauben, dass ein hohes Maß an Transparenz und ein fairer Zugang zu Informationen die Tür zum gemeinsamen Fortschritt öffnen kann. Ein von uns durchgeführtes Rating bietet daher eine vertrauenswürdige und transparente Entscheidungsgrundlage für Verbraucher und Investoren.
Unser Rating ist aber nur einer von vielen wichtigen Faktoren und soll die Finanzanalysen ergänzen – nicht ersetzen.
Baufinanzierer im Vergleich
Info | Baufi24 | ING Baufinanzierung | Interhyp |
---|---|---|---|
Verwendungszweck | Neubau, Kauf, Energetische Sanierung, Renovierung, Modernisierung, Umbau | Neubau, Kauf, Energetische Sanierung, Renovierung, Modernisierung, Umbau | Neubau, Kauf, Energetische Sanierung, Renovierung, Modernisierung, Umbau |
Nettodarlehensbetrag | bis 500.000 € | bis 10.000.000 € | bis 1.000.000 € |
Sollzinsbindung | 5 - 30 Jahren | 5 - 20 Jahren | 5 - 20 Jahren |
Effektivzins p. a. | 2,98 % | 3,27 | 3,18 % |
Sollzins p. a. | 2,91 % | 3,19 | 3,11 % |
Anzahl der Raten | 12 - 360 Raten | 60 - 240 Raten | 60 - 243 Raten |
Beleihungsgrenzen | 60 % - 80 % | 60 % - 80 % | 51 % - 110 % |
Tilgungszins | 1 % - 20 % | 1 % - 20 % | 1 % - 20 % |
Bonität | Zinssatz unabhängig von Bonität | Zinssatz unabhängig von Bonität | Zinssatz unabhängig von Bonität |
Webseite | baufi24.de | ing.de | interhyp.de |
Häufige Fragen zur Baufinanzierung
Das ist nur möglich, wenn die Zinsbindung länger als 10 Jahre beträgt. Dann können Darlehensnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Häufig verlangt die Bank dafür aber eine Vorfälligkeitsentschädigung, so dass sich das Umschulden häufig nicht lohnt. Bei kürzeren Zinsbindungen können Darlehensnehmer den Vertrag gar nicht vor Ablauf der Zinsbindung kündigen und somit auch nicht umschulden.
Die Immobilienpreise sind in manchen Regionen stark angestiegen, daran ändert auch die Corona-Krise nichts. Ein Preisrückgang bei Wohnimmobilien lässt sich derzeit nicht feststellen, zeigt der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken.
Das hängt von der Wertentwicklung ab. Eine Immobilie ist als Kapitalanlage keinesfalls risikoarm. Ihr Wert kann im Laufe der Zeit sinken, zum Beispiel weil die Bausubstanz nachlässt. Wenn die Grundstückspreise in der Region anziehen, kann er aber auch steigen.
Familien sollten sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Unter bestimmten Umständen können sie vom Baukindergeld profitieren. Pro Kind und Jahr gibt es 1.200 Euro für maximal 10 Jahre (siehe baufi24.de). Voraussetzung, um den Antrag bei der KfW-Bank zu stellen: Eltern haben zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten. Der Bund hat den Förderzeitraum übrigens um drei Monate bis März 2021 verlängert.
Am häufigsten wird ein Annuitätendarlehen als Baufinanzierung genutzt. Sinnvoll ist diese Form des Darlehens, wenn man Wert auf Planungssicherheit legt und sofort mit der Tilgung beginnen möchte.
Beim Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgungsrate über die gesamte Laufzeit gleich, die Zinsbelastung fällt jedoch von Monat zu Monat geringer aus. Beim Annuitätendarlehen hingegen bleibt die gesamte Belastung bestehend aus Tilgung und Zins gleich.
Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, braucht in der Regel früher oder später einen zweiten. Sind die Zinsen gerade günstig, kann es sich lohnen, diesen Anschlusskredit frühzeitig abzuschließen – auch wenn er erst in ein paar Jahren fällig wird. Forward-Darlehen nennt sich diese Variante der Anschlussfinanzierung.
Wenn der Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von 10 Jahren nach die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben (§489, Abs. 1 Nr. 2 BGB).
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