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Gemeinschaftskonten

Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten

In Deutschland sind die Einlagen von Bankkunden durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Was heißt das genau und wie hoch liegen die Sicherungsgrenzen bei Gemeinschaftskonten?

Einlagensicherung in Deutschland

In Deutschland sind Kundeneinlagen bei Banken durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Diese Grundsicherung gilt für Kontoguthaben einschließlich Festgeld und Spareinlagen und gewährleistet, dass jeder Kunde bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert ist. Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher und soll sicherstellen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, falls eine Bank in Schwierigkeiten gerät und nicht in der Lage ist, ihre Einlagen zurückzuzahlen.

Was versteht man unter einem Gemeinschaftskonto?

Unter einem Gemeinschaftskonto versteht man ein Bankkonto, das von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird. Es kann von Ehepartnern, Geschäftspartnern oder einer Gruppe von Freunden – zum Beispiel als WG-Konto – genutzt werden. Auf einem Gemeinschaftskonto können die Kontoinhaber gemeinsame Finanzen verwalten und das Konto für gemeinsame Ausgaben nutzen. Gemeinschaftskonten unterscheiden sich von Einzelkonten, bei denen nur eine Person das Konto nutzen kann. Es gibt zwei Arten von Gemeinschaftskonten: das Oder-Konto und das Und-Konto. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Verfügung über das Kontoguthaben.

Unterschiede Oder-Konto vs. Und-Konto

Auf einem Und-Konto müssen alle Kontoinhaber ihr Einverständnis geben, bevor Geld abgehoben oder überwiesen werden kann. Alle Kontoinhaber haften für Schulden, die auf dem Konto entstehen, und jeder Kontoinhaber hat das Recht, das Konto zu nutzen und über das Kontoguthaben zu verfügen.

Ein Oder-Konto, auch als Vollmachtskonto bezeichnet, ist ein Bankkonto, das von einer Person eröffnet wurde, aber von einer anderen Person genutzt werden kann. Auf einem Oder-Konto kann ein Kontoinhaber einer anderen Person die Vollmacht erteilen, das Konto zu nutzen und über das Kontoguthaben zu verfügen. Beide Kontoinhaber sind für Schulden, die auf dem Konto entstehen, verantwortlich. Oft wird ein Oder-Konto als Gemeinschaftskonto in Partnerschaften oder als WG-Konto genutzt.

Die Nutzungsbedingungen und die Funktionsweise von Gemeinschaftskonten können je nach Bank unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos über die genauen Bedingungen zu informieren.

Einlagensicherung für Guthaben auf Gemeinschaftskonten

In der Europäischen Union sind Einlagen wie Girokonten, Tagesgeld und Festgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert, falls eine Bank in Schwierigkeiten gerät und Pleite geht. Bei Gemeinschaftskonten, die von mehreren Personen genutzt werden, zum Beispiel von Ehepartnern, bleibt dieser Schutz pro Anleger bestehen. Das heißt:

  • Bei 2 Kontoinhabern sind die Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto bis 200.000 Euro abgesichert
  • Bei 3 Kontoinhabern sind die Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto bis 300.000 Euro abgesichert
  • Bei 4 Kontoinhabern sind die Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto bis 400.000 Euro abgesichert

Voraussetzung: Die Kontoinhaber haben keine weiteren Einlagen bei der Bank – die Regelung gilt pro Kunde pro Bank. Falls ein Kontoinhaber ein separates Girokonto bei derselben Bank führt, werden alle Guthaben zusammengerechnet und sind bis 100.000 Euro abgesichert.

Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Die Einlagensicherung bei ausländischen Banken kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Innerhalb der Europäischen Union gilt eine gesetzliche Einlagensicherung, die Einlagen von Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank absichert. Allerdings haben viele Banken in Deutschland eine höhere Haftung, da sie dem privaten Einlagensicherungsfonds angehören – Beispiel ING: Einlagensicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bis zu 5 Millionen Euro pro Kunde.

Außerhalb der EU

In Ländern außerhalb der EU gibt es möglicherweise auch Einlagensicherungen, allerdings können hier Einschränkungen oder Unterschiede im Schutz bestehen. Die Werthaltigkeit von Sicherungsfonds kann häufig von dem Rating des jeweiligen Nationalstaates abhängen. Es ist daher wichtig, sich vor der Eröffnung eines Kontos bei einer ausländischen Bank über die Einlagensicherung und die damit verbundenen Bedingungen zu informieren, um sicherzustellen, dass das Geld im Falle einer Bankenkrise auch wirklich geschützt ist.

Gemeinschaftskonten mit hoher Einlagensicherung

Alle Gemeinschaftskonten in Deutschland unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung (100.000 Euro pro Kunde pro Bank). Höhere Sicherungsgrenzen finden Kunden bei bei Banken, die einem zusätzlichen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Gute Beispiele sind hier die ING und die Comdirect – beide Institute sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angeschlossen.

Gemeinschaftskonto

Häufige Fragen zu Gemeinschaftskonten

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?

In der EU sind Einlagen wie Girokonten, Tagesgeld und Festgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert, falls eine Bank Schwierigkeiten bekommt und Pleite geht. Auch bei Gemeinschaftskonten, die von mehreren Personen genutzt werden, gilt diese Absicherung pro Kontoinhaber. Das bedeutet, dass bei zwei Kontoinhabern die Einlagensicherung auf das gemeinschaftliche Guthaben bei 200.000 Euro liegt und bei drei Personen sind es 300.000 Euro. Die Höhe der Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto ist also abhängig von der Anzahl der Kontoinhaber. Eine Absicherung über die Grundabsicherung hinaus ist über den freiwilligen Anschluss der Bank an einen Absicherungsfonds möglich (Beispiel ING: Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. – Einlagensicherung pro Kunde bis zu 5 Millionen Euro).

Wem gehört das Geld auf einem Gemeinschaftskonto?

Das Geld auf einem Gemeinschaftskonto gehört allen Kontoinhabern gemeinsam. Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, das von mehreren Personen genutzt wird, um gemeinsame Finanzen zu verwalten und gemeinsame Ausgaben zu tätigen. Bei einem Oder-Konto, der häufigsten Form des Gemeinschaftskontos, haben alle Kontoinhaber das Recht, das Konto zu nutzen und über das Kontoguthaben zu verfügen. Die Kontoinhaber haften jedoch auch gemeinsam für Schulden, die auf dem Konto entstehen.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto wenn ein Ehepartner stirbt?

Wenn ein Ehepartner stirbt und das Paar ein Gemeinschaftskonto (Typ Oder-Konto) führt, behält der verbleibende Kontoinhaber weiterhin die volle Verfügungsberechtigung über das Konto. Das Konto wird nicht gesperrt und die Finanzen können wie bisher weiterverwaltet werden. Der Tod eines Kontoinhabers führt jedoch dazu, dass die Erben des Verstorbenen ebenfalls Mitinhaber des Gemeinschaftskontos werden. Sie haben dann ebenfalls das Recht, das Konto zu nutzen und über das Kontoguthaben zu verfügen. Es ist wichtig, sich im Falle des Todes eines Ehepartners über die Rechtslage und die Möglichkeiten zu informieren, um mögliche Probleme zu vermeiden.